Mit unserer nach DIN ISO 9001 zertifizierten Werkstatt haben wir eine Stätte des gemeinsamen Arbeitens und Lernens geschaffen, in der wir Lebens(-Werte) schaffen möchten. Ziel ist die persönliche Weiterentwicklung der/des Einzelnen.

Bei der Lebenshilfe arbeiten Menschen mit vorwiegend geistiger Behinderung unter beständigem Fachpersonal und individuell betreut. Zu unserem Produkt- und Dienstleistungsportfolio gehören unter anderem Auftragsarbeiten, Eigen- und Fremdfertigungen sowie Dienstleitungen für Unternehmen. Für die Arbeit wird ein angemessenes Entgelt ausgezahlt.

Berufsbildungsbereich

Einstieg ins Werkstattleben

Der Berufsbildungsbereich hat die Aufgabe, Menschen mit einer Behinderung so zu qualifizieren, dass anschließend eine feste Beschäftigung in der Werkstatt oder eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeübt werden kann.

Im Eingangsverfahren, welches 3 Monate dauert, erfolgt eine umfassende Kompetenzanalyse um daraus abgeleitet gemeinsam mit jedem Einzelnen einen individuellen Eingliederungsplan zu erstellen. Im Berufsbildungsbereich, welcher anschließend 2 Jahre dauert werden den Teilnehmern unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, von Kenntnissen zur Arbeitssicherheit, über Werkstoffkunde bis zu fachpraktischen und fachtheoretischen Kenntnissen. Theoretische Kenntnisse werden durch Praktika in allen Arbeitsbereichen praktisch vertieft und gefestigt. Der Berufsbildungsbereich ist nach AZAV zertifiziert.

Werkstattleben

Woran wir in der Lebenshilfe arbeiten

Die Arbeiten und Tätigkeiten in unserer Werkstatt sind so vielfältig wie die Menschen, die wir beschäftigen.

Von der Holzverarbeitung (praktisch und kreativ) über die Metallbearbeitung bis hin zur Produktkonfektionierung und -etikettierung gibt es hier jede Menge zu tun. Auch im Bereich Garten- & Landschaftspflege oder in unserer Näherei und Wäscherei ermöglichen wir professionell begleitete Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderung.

Allgemeine Fakten zum Werkstattleben:

  • Zertifizierung nach DIN ISO 9001
  • Abwechslung im Arbeitsalltag durch arbeitsbegleitende Maßnahmen
  • Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Ermöglichung eines warmen Mittagessens

FÖRDERBEREICH

FÖRDERUNG UND TEILHABE SCHWERSTMEHRFACH BEHINDERTER

Der Förderbereich bietet erwachsenen Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung, die aufgrund ihrer vorhandenen Kompetenzen derzeit nicht in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sein können, eine intensive Betreuung und Förderung.

Für die zu Betreuenden ist ein fester Tagesablauf sehr wichtig. Gleichbleibendes Betreuungspersonal und verlässliche Strukturen geben Orientierung und ermöglichen emotionale Gebundenheit.

Die zu Betreuenden werden nach ihren motorischen, sensomotorischen, kommunikativen und kognitiven Möglichkeiten gefördert. Spezielle Hilfsmittel und Therapiematerialien unterstützen das allgemeine und umfassende Therapie- und Förderangebot.

Arbeitsbegleitende Maßnahmen

Freizeitpädagogische Begleitung und mehr

Neben der Koordinierung des Arbeitstages in der Werkstatt bieten wir im Rahmen einer ganzheitlichen und individuellen Förderung verschiedene weitere begleitende Maßnahmen an.

Dazu gehören unter anderem freizeitpädagogische Aktivitäten. Wir spielen zum Beispiel gemeinsam Fußball, gehen schwimmen oder singen zusammen im Chor.

Begleitende Maßnahmen auf einen Blick:

  • Arbeits- und berufsbildende Begleitung
  • Freizeitpädagogische Begleitung durch Sport (Fußball, Schwimmen)
  • Freizeitpädagogische Begleitung durch Kreativangebote und Spiele (Speed-Academy, Rhythmus, Chor)
  • Bildungsförderung (Lesen, Schreiben, Rechnen u. v. m.)
  • Gesunde Ernährung
  • Nähen

Interessenvertretung für Werkstattbeschäftigte

Werkstattrat & Frauenbeauftragte

Auch eine Interessenvertretung für Werkstattbeschäftigte ist Teil unserer Werkstatt.

Sie kümmert sich um die Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Beschäftigungs-, Pausen- & Urlaubszeiten) und erhält weitreichende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gemäß WMVO (z. B. bei Maßnahmen, Werkstattverträgen).